Ausgenommen sind alle Kinder und Jugendlichen (ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Sie benötigen – wie bisher – lediglich einen negativen Antigen-Schnelltest, der entweder durch die Bildungseinrichtung oder eine öffentliche Teststelle bescheinigt ist.
Für alle erwachsenen Begleitpersonen und das Lehrpersonal gilt ab sofort: Einlass nur geimpft oder genesen. Achtung: Dies betrifft auch alle volljährigen Schüler! Erwachsene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen ein ärztliches Attest darüber vorlegen und einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48h ist.
Bitte informieren Sie sich auch auf der Webseite des Kinos Ihrer Wahl. Wir haben diese jeweils verlinkt.